Webinar: Superchat & apomap

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Bereitstellung der Software „apomap“ (nachfolgend „Software“ genannt) der apomap GmbH, Remmeswiese 30, 59955 Winterberg (nachfolgend „Anbieter“). 
    2. Der Vertragsschluss mit Verbrauchern i. S. v. § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde erklärt mit seiner Bestellung, dass er kein Verbraucher ist. 
    3. Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Software im Unternehmen des Kunden über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters.  
    4. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

2. Bereitstellung von Software und Speicherplatz

    1. Der Anbieter gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellen Version der Software für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern und Standorten über das Internet. 
    2. Der Anbieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Software sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (die Leistungsbeschreibung ist bei Bedarf bei der apomap GmbH anzufordern). 
    3. Der Anbieter kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Der Anbieter ist jedoch nicht zur Weiterentwicklung der Software verpflichtet. 
    4. Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Anbieter nicht, es sei denn die Parteien haben abweichendes vereinbart. 
    5. Der Anbieter wird regelmäßig Wartungen an der Software vornehmen und den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten der Kunden durchgeführt, es sei denn aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden. 
    6. Der Anbieter wird Maßnahmen zum Schutz der Daten (Backups) vornehmen. Den Anbieter treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde selbst verantwortlich. 
    7. Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern des Anbieters abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen.

3. Vertragsschluss, Vertragstext, Eingabefehler und Vertragssprache 

    1. Der Vertrag kommt noch nicht zustande, wenn der Kunde seine Daten im Bestellprozess eingegeben und dieses abgesendet hat. Darin liegt vielmehr ein Angebot des Kunden auf Vertragsschluss zu den angegebenen Bedingungen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter den Vertragsschluss ausdrücklich bestätigt.  
    2. Der Vertragstext wird vom Anbieter nach dem Vertragsschluss gespeichert und ist dem Kunden danach nicht mehr zugänglich.  
    3. Seine Eingaben kann der Kunde jederzeit vor Abschluss des Bestellprozesses überprüfen und Eingabefehler erkennen. Falls erforderlich, kann der Kunde die an seinem Endgerät vorhandenen Funktionen nutzen, um die Darstellung seiner Eingaben zu vergrößern. Seine Eingaben kann der Kunde mit Hilfe der im Bestellprozess vorgesehenen Korrekturhilfen und neuer Eingaben mittels seiner Maus und Tastatur korrigieren. Den Bestellprozess kann der Kunde jederzeit vor Abschluss durch Klick auf den „zurück“-Button oder durch Schließen des Browsers abbrechen. 
    4. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

4. Support, Wartung und Verfügbarkeit

    1. Der Anbieter richtet für Kunden für Anfragen zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Anfragen können über die auf der Website des Anbieters angegebene Support-Hotline zu den dort angegebenen Zeiten, per E-Mail oder Live-Chat gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. 
    2. Der Anbieter gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Software von mindestens 98 % im Jahresmittel am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters. 
    3. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Anbieters im Rechenzentrum maßgeblich. 
    4. Der Kunde hat Störungen unverzüglich zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).  
    5. Geplante Wartungsarbeiten werden ausschließlich zu folgenden Zeiten durchgeführt: Montags 19:00 bis 24:00 Uhr sowie an Wochenenden und bundeseinheitlich gesetzlichen Feiertagen. Der Anbieter wird sich nach besten Kräften bemühen, die geplante Wartung auf das technisch notwendige Maß zu begrenzen und die Verfügbarkeit der Software während der Wartung, wenn möglich, zu gewährleisten. 
    6. Wesentliche Mängel, also solche, die den Betrieb der Software gänzlich verhindern, wird der Anbieter spätestens binnen eines Werktages ab Eingang der Meldung der Störung – sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt – beheben. Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird er dem Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen. 
    7. Störungen, die Funktionen der Software zwar beeinträchtigen, den Betrieb aber nicht verhindern, werden spätestens binnen 3 Werktagen beseitigt. 
    8. Die Beseitigung unerheblicher Störungen liegt im Ermessen des Providers und erfolgt grundsätzlich spätestens mit dem jeweils nächsten Release.

5. Pflichten des Kunden 

    1. Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. 
    2. Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. 
    3. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm in der Software hinterlegten Account- und Stammdaten (Firma, Kontaktdaten, Impressum, Datenschutzhinweise, etc.) stets aktuell zu halten. 
    4. Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen. 
    5. Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.  
    6. Der Kunde hat bei der Benutzung der Software geltendes Recht zu beachten und die Rechte Dritter zu wahren. Er verpflichtet sich insbesondere, die Software nicht zum Versenden folgender Inhalte zu verwenden: 
    7. Beleidigungen, Verleumdungen oder sonstige Inhalte, die geeignet sind, Persönlichkeitsrechte zu verletzen; 
    8. Pornografische, anzügliche oder sexuell geprägte, sowie sonst strafrechtlich relevante Inhalte; 
    9. Spam, unverlangte Werbung und Inhalte, die gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. 
    10. Im Falle schwerwiegender und schuldhafter Verstöße gegen die vorgenannten Pflichten behält sich der Anbieter vor, die betroffenen Zugänge des Kundes vorübergehend zu sperren, bis der Verstoß abgestellt wurde.

6. Rechteeinräumung 

    1. Der Anbieter ist alleiniger und ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte an der Software. 
    2. Der Kunde erhält an der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern und Standorten einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Nutzungsrechte, die Software mittels Zugriffs über das Internet nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen. 
    3. Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, es sei denn, dies ist zur vertragsgemäßen Nutzung oder für Zwecke einer angemessenen Backup- bzw. Notfallwiederherstellung erforderlich oder sonst nach zwingenden Gesetzesvorschriften erlaubt. Dokumentationen dürfen ausschließlich zum internen Gebrauch vervielfältigt werden. 
    4. Der Quellcode der Software wird dem Kunden nicht zugänglich gemacht. Der Kunde verpflichtet sich, Reverse Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung, Übersetzung oder unzulässige Offenlegungen weder selbst vorzunehmen noch zu veranlassen, noch zu ermöglichen, soweit dies nicht nach anwendbarem zwingenden Recht zulässig ist. 
    5. Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. 
    6. Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung der Software nicht gestattet.

7. Vergütung 

    1. Der Kunde ist verpflichtet, für die Bereitstellung der Software eine monatliche Vergütung in vereinbarter Höhe („Lizenzgebühr“) zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu zahlen. Eine ggf. vereinbarte kostenlose Testphase bleibt hiervon unberührt. 
    2. Einzelleistungen, die vom Kunden innerhalb der Software kostenpflichtig ausgewählt werden, werden gesondert berechnet und dem Kunden ebenfalls monatlich in Rechnung gestellt. 
    3. Die vom Kunden geschuldete Lizenzgebühr ist am Ende des Abrechnungszyklus zu entrichten und wird dann zur Zahlung fällig.  
    4. Die Lizenzgebühr wird vom Anbieter automatisch bei dem Kunden im Lastschriftverfahren abgebucht. Der Kunde erteilt dem Anbieter dazu bei Vertragsschluss eine entsprechende Einzugsermächtigung. 
    5. Der Kunde erhält Rechnungen elektronisch. Elektronische Rechnungen werden per E-Mail oder im Kundenkonto zur Verfügung gestellt. Der Anbieter informiert den Kunden darüber, dass eine elektronische Rechnung verfügbar ist.

8. Gewährleistung 

    1. Sollte der Kunde Mängel an der Software feststellen, so hat der Kunde diese dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.  
    2. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, eine Minderung dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von der laufenden Lizenzgebühr eigenständig abzieht. Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Kunden, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Lizenzgebühr zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.

9. Haftung; Freistellung 

    1. Der Anbieter haftet unbeschränkt: 
      • bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; 
      • im Rahmen einer von ihm ausdrücklich übernommenen Garantie; 
      • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; 
      • für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Software-Mietvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflicht“), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden; 
      • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.  
    1. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit kein Fall des Abs. 1 gegeben ist. 
    2. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel der Software wird ausgeschlossen. 
    3. Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

10. Rechtsmängel und Freistellung 

    1. Der Anbieter gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Der Anbieter wird den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen. 
    2. Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern des Anbieters abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch den Anbieter, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird den Anbieter von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.

11. Vertragsdauer, Kündigung 

    1. Der Vertrag hat Anfangs eine feste Laufzeit, die dem Buchungszeitraum des ausgewählten Abonnements entspricht (in der Regel 30 Tage). Danach verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um diesen Zeitraum, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 2 Werktagen zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. 
    2. Das Recht beider Parteien zur jederzeitigen außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Anbieter oder Kunde vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine wesentliche Pflicht aus dem Vertrag verstößt und deswegen der kündigenden Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.  
    3. Der Anbieter ist hiernach insbesondere zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, 
      • wenn der Kunde gegen die Bestimmungen des § 5 verstößt und seine Verletzungshandlungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt, wenn der Anbieter diesen zuvor zur Unterlassung dieser Verletzungshandlungen abgemahnt hat; 
      • wenn der Kunde sich mit der Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr für zwei aufeinander folgende Termine oder eines nicht unerheblichen Teils in Verzug befindet; 
      • wenn der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Lizenzgebühr in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Lizenzgebühr für zwei Monate erreicht. 
    1. Die Kündigung bedarf der Textform.

12. Vertraulichkeit   

    1. Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren.  
    2. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, 
    3. die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; 
    4. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; 
    5. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

      (3) Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

13. Änderungen der AGB 

    1. Der Anbieter ist berechtigt, diese allgemeine Geschäftsbedingungen aus triftigem Grund (z. B. Änderungen der Rechtsprechung oder der Gesetzeslage) zu ändern.  
    2. Die jeweilige Änderung wird der Anbieter dem Kunden spätestens acht Wochen vor dem Inkrafttreten der Änderung per E-Mail oder schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich widerspricht.

14. Schlussbestimmungen 

    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.  
    2. Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Anbieters statthaft. 
    3. Die Parteien dürfen diesen Vertrag sowie Rechte und Pflichten aus diesem nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei auf einen Dritten übertragen. 
    4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. 
    5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.