Wenn es um Medikamente geht, ist die richtige Temperatur mehr als nur eine Empfehlung – sie ist entscheidend für Sicherheit und Wirksamkeit. Besonders bei kühl- und kühlkettenpflichtigen Arzneimitteln kann eine kleine Abweichung schwerwiegende Folgen haben. Doch was bedeutet das eigentlich genau – „kühlpflichtig“ oder „kühlkettenpflichtig“?
Was genau muss gekühlt werden – und warum?
Hersteller definieren bei jedem Arzneimittel ganz genau, wie es gelagert werden muss. Dabei wird in drei Temperaturbereiche unterschieden:
- Raumtemperatur (15–25 °C)
- Kühlschrank (2–8 °C)
- Tiefkühlung (unter -18 °C)
Einige Medikamente dürfen zwar kurzfristig bei Raumtemperatur transportiert werden, müssen aber im Kühlschrank gelagert werden. Andere, sogenannte kühlkettenpflichtige Arzneimittel, dürfen in keinem Glied der Lieferkette ihre Temperaturzone verlassen – vom Hersteller bis zur Anwendung beim Patienten. Beispiele dafür sind Insuline, Impfstoffe und Biologika. Werden sie zu warm oder gar eingefroren, kann ihre Wirkung verloren gehen – ein Risiko für Patient:innen und ein Fall für die Entsorgung.
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Ein wachsender Markt – mit steigender Verantwortung
Der Markt für temperaturempfindliche Arzneimittel wächst rapide: 📈 +13 % Wachstum zwischen 2017 und 2022 – mehr als doppelt so schnell wie der Gesamtmarkt. 📦 19 Millionen kühlpflichtige und 12 Millionen kühlkettenpflichtige Arzneimittel wurden allein im GKV-Bereich in Deutschland abgegeben.
Diese Zahlen verdeutlichen: Kühlpflicht ist längst kein Nischenthema mehr, sondern betrifft einen beachtlichen Teil der täglichen Apothekenarbeit.
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Klare Vorgaben – zumindest für deutsche Apotheken
Die rechtliche Grundlage für die korrekte Lagerung und den Transport ist in der Apothekenbetriebsordnung geregelt.
- § 2a, § 4, § 16 und § 17 Abs. 2a verpflichten Apotheken zur Temperaturüberwachung.
- Die Temperatur muss dokumentiert werden – z. B. über Min-Max-Thermometer oder Temperaturlogger.
- Besonders sensible Arzneimittel wie kühlpflichtige Betäubungsmittel müssen zusätzlich verschlossen gelagert werden.
Seit 2020 gelten diese Vorschriften auch für EU-Versandapotheken – zumindest auf dem Papier. Denn genau hier liegt ein Problem.
Versandapotheken: Gleicher Markt, ungleiche Pflichten
Während Vor-Ort-Apotheken und deutsche Großhändler unter strengen Anforderungen liefern müssen, gelten für EU-Versender wie DocMorris oder Shop Apotheke andere Regeln. Sie liefern auch kühlkettenpflichtige Arzneimittel mit dem regulären Paketdienst – ohne Temperaturüberwachung, ohne Kontrolle.
Das sorgt für ungleiche Wettbewerbsbedingungen. Denn während Apotheken hierzulande aufwendige Dokumentationen führen müssen, entziehen sich EU-Versender der deutschen Aufsicht. Politiker:innen sind sich uneins:
- Die SPD fordert eine langfristige EU-weite Harmonisierung, sieht aber nationale Grenzen.
- Die CSU fordert ein Rx-Versandverbot, scheitert jedoch an juristischen Hürden.
Lösungen? Bisher Fehlanzeige. Die Forderung nach gleichen Spielregeln bleibt laut – besonders mit Blick auf Patientensicherheit.
Mehr zu dem Thema könnt ihr hier nachlesen.
Kühlketten müssen lückenlos sein – auch beim Botendienst
Für Apotheken bedeutet das: Jede Tour muss überwacht, jede Temperatur dokumentiert werden. Die Verantwortung endet nicht an der Apothekentür – sie reicht bis zur Haustür der Patient:innen.
Wir von apomap unterstützen Apotheken dabei, dieser Verantwortung gerecht zu werden:
🧊 Unsere Temperaturtracker helfen, die Kühlkette lückenlos nachzuweisen.
🏷️ Mit Tags für kühlpflichtige Aufträge erkennen Botendienstfahrer auf einen Blick, dass besondere Sorgfalt gefragt ist.
Denn eines ist klar: Hier geht es nicht um Logistik. Sondern um Gesundheit und Leben.

Danke für eure Aufmerksamkeit! Schaut für weitere Einblicke und Lösungen zur Optimierung eurer Lieferprozesse in der Apotheke auf unserer Website vorbei!