Heute werfen wir einen Blick auf den neuen Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Dieses neue Regelwerk zielt darauf ab, die Apothekenstrukturen zu flexibilisieren und bestehende Hürden abzubauen, um die Gewinnung von Fachkräften zu erleichtern. Besonders interessant ist der Vorschlag zur Einführung sogenannter „Zweigapotheken“ oder „Apotheken Light“, die nicht dauerhaft von einem Apotheker besetzt sein müssen, sondern nur für wenige Stunden pro Woche.
Kernpunkte des Gesetzesentwurfs: 📄
• Flexibilisierung bei Filialgründungen: Apotheken dürfen nun ohne regionale Einschränkungen Filialen gründen.
• Neuer Apothekenverbund: Hauptapotheke plus bis zu drei Filialapotheken und zwei Zweigapotheken. Bestimmte Aufgaben können zentralisiert werden, was die Wirtschaftlichkeit steigern soll.
• Erleichterte Gründung von Zweigapotheken: In Gebieten mit eingeschränkter Arzneimittelversorgung wird die Betriebserlaubnis für zehn Jahre erteilt. Die Öffnungszeiten können auf vier Stunden täglich reduziert werden.
• Zweigapotheken als kleine Einheiten: Keine Labor- oder Mindestflächenanforderungen mehr. Rezepturen können von anderen Apotheken im Verbund hergestellt und geliefert werden.
• Flexible Leitung: Teilzeitapotheker können gemeinsam Filial- und Zweigapotheken leiten. PTA dürfen unter bestimmten Bedingungen Apothekenbetriebe führen.
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Kritik an den Vorschlägen: 🏥
Die Reaktionen auf diesen Entwurf sind gespalten. Die ABDA und der BVpta äußerten starke Bedenken. Sie kritisieren, dass die Präsenz eines Apothekers auf nur wenige Stunden pro Woche reduziert wird, was die Qualität der Beratung und Versorgung gefährden könnte. Zudem sehen sie die Gefahr, dass die Attraktivität des Apothekerberufs weiter sinkt und die Versorgungsqualität insbesondere in ländlichen Gebieten leidet.
Die Stellungnahme von ABDA und des BVpta findet ihr hier.
Auswirkungen auf den Botendienst: 🚗📦
Angesichts der Bedeutung dieser Diskussion wollen wir die Auswirkungen auf den Botendienst betrachten. Der Botendienst wird traditionell von PTA oder PKA geplant und organisiert – eine Praxis, die auch in den neuen Zweigapotheken fortgeführt werden könnte. Das Gesetz erlaubt zudem den Einsatz von Personal ohne “spezifische Apothekerausbildung” für unterstützende Tätigkeiten, was die Planung und Durchführung von Botendiensten einschließen könnte.
Ein wesentliches Problem ist, dass dieses Personal keine pharmazeutische Beratung bei der Auslieferung bieten kann. Dies erfordert alternative und potenziell kompliziertere Beratungswege.
Zudem könnten die begrenzten Öffnungszeiten der Zweigapotheken (nur vier Stunden täglich) die Effizienz des Botendienstes beeinträchtigen. Dies könnte die Anzahl der täglichen Lieferungen reduzieren und Same-Day-Delivery sowie die sofortige Medikamentenverfügbarkeit erschweren. 📉
Ein gemeinsamer Botendienst zwischen Haupt- und Zweigapotheke könnte theoretisch große Vorteile bieten. Jedoch erlaubt das Gesetz eine Verteilung der Standorte mit bis zu drei Stunden Autofahrt Entfernung. Diese große Distanz macht einen gemeinsamen Botendienst praktisch unmöglich und zerstört die potenziellen Synergieeffekte.
Die Einführung von Apotheken Light bietet sowohl Chancen als auch Risiken. Es stellt sich die Frage, ob der Botendienst einer Zweigapotheke trotz der genannten Herausforderungen eine bessere Alternative ist, als weniger Apothekenstandorte in einer Region zu haben. Vielleicht bleibt der Botendienst der Zweigapotheke trotz allem eine sicherere und schnellere Option im Vergleich zur Bestellung bei Online-Apotheken. 🤔
Wir sind gespannt auf Ihre Meinungen und Erfahrungen zu diesem Thema, also teilt diese in den Kommentaren! 🙌
Danke für eure Aufmerksamkeit! 🤩 Wenn euch die Ausgabe dieser Woche gefallen hat, teilt sie gerne. Bis zum nächsten Mal! 👋