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Hoffnung für die Offizin? – Was der neue Koalitionsvertrag für Apotheken bedeutet

Diese Woche widmen wir uns einem Thema, das aktuell in der Apothekerschaft für viel Gesprächsstoff sorgt: dem neuen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD – und den darin angekündigten Maßnahmen für Apotheken. Warum das so wichtig ist? Weil die politischen Weichenstellungen der kommenden Jahre entscheidend dafür sein werden, ob Apotheken in Deutschland wieder gestärkt werden – oder weiter unter Druck geraten. In unserem Artikel schauen wir uns an, welche Vorhaben wirklich Potenzial haben, was die ABDA dazu sagt und warum dieser Vertrag mehr Hoffnung macht als frühere Versprechen.

Ein neuer Kurs in der Gesundheitspolitik? 💉 Das steht im Koalitionsvertrag

Mit dem frisch vereinbarten Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD rücken die Apotheken wieder verstärkt in den Fokus der Politik. Nach Jahren des Rückgangs – allein 2024 schlossen 530 Apotheken – ist die Notwendigkeit zur Reform in der Gesundheitsversorgung unübersehbar. Die neue Koalition setzt deshalb erstmals deutliche Signale und nimmst diese Maßnahmen in ihremKoalitionsvertrag in Angriff:

  • Mehr Geld für Land-Apotheken: Die Grundvergütung für rezeptpflichtige Medikamente soll von derzeit 8,35 € auf 9,50 € steigen. In strukturschwachen Regionen könnten Apotheken sogar bis zu 11 € erhalten – abhängig vom Versorgungsgrad. Damit will man die Versorgung auf dem Land sowie in sozialen Brennpunkten absichern.
  • Regelmäßige Verhandlungen statt starrer Vorgaben: Künftig sollen Apotheken und Krankenkassen die Vergütung regelmäßig neu verhandeln – analog zum Arztbereich. Die letzte Anpassung der Apothekenvergütung datiert auf 2013.
  • Neue Aufgaben in der Prävention: Apotheken sollen stärker in Vorsorgeleistungen eingebunden werden. Welche Leistungen genau geplant sind, bleibt offen.
  • Handlungsfreiheit bei Lieferengpässen: Die Politik will den Apotheken künftig mehr Spielraum bei nicht lieferbaren Medikamenten geben, etwa beim Austausch von Präparaten ohne Rücksprache mit dem Arzt – ein Vorgehen, das sich während der Pandemie bereits bewährt hat.
  • Bessere Einkaufskonditionen: Die Koalition will das umstrittene BGH-Urteil zu Skonti gesetzlich revidieren, um Apotheken wieder bessere Einkaufskonditionen zu ermöglichen.
  • Keine Nullretaxationen bei Formfehlern: Krankenkassen sollen nicht mehr die Zahlung verweigern dürfen, wenn nur ein Formfehler vorliegt – vorausgesetzt, das Medikament wurde korrekt abgegeben.
  • Gleichbehandlung für Präsenz- und Versandapotheken: Die Kontrolle der Einhaltung von Kühlketten soll verbessert werden, um Sicherheit unabhängig vom Vertriebsweg zu garantieren.

Mehr über den Koalitionsvertrag findest du hier.

Apotheker reagieren vorsichtig optimistisch – das sagt die ABDA 👇

Die Apothekerschaft zeigt sich angesichts des Koalitionsvertrags verhalten zuversichtlich. ABDA-Präsident Thomas Preis sprach auf dem ABDA-Talk am 10. April von einem „Glücksfall“, dass der Vertrag am selben Tag wie das neue ABDA-Positionspapier veröffentlicht wurde. Preis sieht darin ein Zeichen, dass die Politik die Bedeutung der Apotheken für die Versorgung erkennt.

„Die Politik hat erkannt, dass die Apotheken entscheidend sind für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung.“ – Thomas Preis

Besonders begrüßt wird, dass das Bundesgesundheitsministerium künftig unter CDU-Führung stehen wird – die ABDA sieht darin eine Chance auf verlässlichen Dialog. Gleichzeitig verweist Preis darauf, dass eine Stärkung der Versorgung nicht nur den ländlichen Raum betreffen darf: Auch viele Städte haben mittlerweile eine dünne Apothekenstruktur.

Simone Borchardt (CDU), Mitglied des Bundestages und Gesundheitspolitikerin, lobte den Stellenwert der Apotheken im Koalitionsvertrag und sprach sich für weitere Reformschritte wie etwa „Hausapotheken“ aus, um Medikationsfehler zu reduzieren.

Dr. Patricia Ex vom BKK Dachverband zeigte sich hingegen zurückhaltender: Die geplante Erhöhung der Packungspauschale reiche noch nicht aus, um strukturschwache Regionen wirklich zu stärken – zumal das milliardenschwere Defizit der GKV schon längst da sei und Gegenmaßnahmen zu spät griffen.

Mehr zum ABDA-Positionspapier findest du hier.

Was bleibt vom alten Koalitionsvertrag – und was ist jetzt anders? 🤔

Ein Blick zurück zeigt: Auch vergangene Koalitionsverträge versprachen viel – aber umgesetzt wurde oft nur wenig. Die Apotheken hofften bereits in der Vergangenheit auf Entlastung, bessere Vergütung und mehr Verantwortung – konkrete Ergebnisse blieben aber meist aus.

Im Koalitionsvertrag 2021 der Ampel-Koalition waren Reformen angedeutet, jedoch nie konkret ausgearbeitet.

Der Koalitionsvertrag 2025 von CDU/CSU und SPD hingegen geht deutlich weiter:

  • Er enthält erstmals ein eigenständiges Kapitel zur Rolle der Apotheken.
  • Die Maßnahmen sind detaillierter – etwa mit konkreten Vergütungssummen und klaren Aussagen zu Dokumentationspflichten, Skonti und Versandhandelsregeln.
  • Das Fremdbesitzverbot wird klar bekräftigt.
  • Präventionsleistungen sollen gezielt in die Apotheken vor Ort gebracht werden.

Ob diese Versprechen Realität werden, bleibt abzuwarten. Doch der Ton hat sich spürbar verändert – und mit ihm auch die Hoffnung in der Branche.

Mehr über vergangene Koalitionsverträge im Vergleich findest du hier.

Die Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland stehen an einem kritischen Punkt. Der neue Koalitionsvertrag könnte ein Wendepunkt sein – wenn die angekündigten Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden.

Bleibt zu hoffen, dass dieser politische Rückenwind nicht nur ein Versprechen bleibt, sondern sich auch konkret im Apothekenalltag niederschlägt. 🏥💊

Artikelinhalte

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